
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu treffen. Es legt fest, dass Gefährdungen beurteilt, Beschäftigte unterwiesen und Arbeitsplätze sicher gestaltet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt es Rechte und Pflichten der Beschäftigten.
Ihre Rolle als Sicherheitsbeauftragter besteht darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung dieser Pflichten zu unterstützen. Sie achten auf die korrekte Nutzung von Schutzmaßnahmen, sprechen Gefahren an und sensibilisieren Kolleginnen und Kollegen für sicheres Verhalten. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, die Ziele des Arbeitsschutzgesetzes zu erreichen.