
Die Grundverantwortung für Sicherheit und Gesundheit trägt immer der Arbeitgeber – unabhängig davon, welche Aufgaben er delegiert. Er muss sichere Arbeitsmittel bereitstellen, Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Unterweisungen durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie ihn dabei, indem Sie Mängel melden, Gefahren aufzeigen und sich für das sichere Verhalten der Beschäftigten einsetzen. Sie entlasten ihn nicht rechtlich, aber Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur praktischen Umsetzung seiner Pflichten.