
Der Arbeitgeber darf Aufgaben im Arbeitsschutz an befähigte Personen übertragen. Dazu zählen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder Führungskräfte. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen und darf nur an fachlich geeignete Personen erfolgen.
Als Sicherheitsbeauftragter werden Sie ehrenamtlich bestellt. Sie übernehmen keine Verantwortung wie eine Führungskraft, aber Sie unterstützen durch Beobachtung, Meldung und Aufklärung. Ihre Aufgabe besteht darin, im Arbeitsbereich präsent zu sein und auf sicherheitsgerechtes Verhalten zu achten.