
Sicherheitsverstöße müssen konsequent angesprochen werden – unabhängig davon, ob sie von eigenen Beschäftigten oder von Fremdfirmen ausgehen. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße zu erkennen und diese an die zuständigen Führungskräfte zu melden.
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie keine Weisungsbefugnis, aber Sie machen deutlich, wenn Verhalten gefährlich ist. Bei Fremdfirmen achten Sie besonders darauf, dass diese die betrieblichen Sicherheitsregeln einhalten. Ihre Hinweise unterstützen die Führungskräfte, geeignete Maßnahmen einzuleiten.