
Begehungen dienen dazu, Gefährdungen im Arbeitsbereich systematisch zu erkennen. Als Sicherheitsbeauftragter begleiten Sie solche Rundgänge oder führen sie in Ihrem Bereich eigenständig durch.
Sie achten auf technische Mängel, fehlende Kennzeichnungen, defekte PSA, unsichere Arbeitsweisen oder ungeschützte Gefahrenquellen. Ihre Beobachtungen dokumentieren Sie und melden sie an die Führungskraft oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ihre aktive Teilnahme stellt sicher, dass Probleme früh erkannt und Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.