
Sicherheitsbeauftragte haben das Recht, an Unterweisungen, Begehungen, Unfalluntersuchungen und Fortbildungen teilzunehmen. Sie dürfen für ihre Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Ihre Pflicht liegt in der Unterstützung des Arbeitgebers: Sie wirken mit, informieren über Gefahren, achten auf Schutzmaßnahmen und fördern das Sicherheitsbewusstsein im Team.
Sie ersetzen keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber Ihre Nähe zum Arbeitsplatz macht Sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Prävention.