
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie keine Weisungsbefugnis und keine Aufsichtsfunktion. Sie dürfen Kollegen nicht anweisen, Maschinen sperren oder Arbeitsabläufe stoppen.
Was Sie jedoch dürfen, ist entscheidend: Sie können Hinweise geben, Empfehlungen aussprechen, auf Missstände aufmerksam machen und Gespräche über sichere Arbeitsweisen anstoßen.
Ihre Rolle lebt vom Einfluss, nicht von der Macht. Sie begleiten, motivieren und fördern – Sie sind das sicherheitsbewusste Vorbild im Arbeitsbereich.