Grundlagen des Arbeitsschutzes
Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen
Spezielle Themen im Arbeitsschutz
Praxiswissen für den Sicherheitsbeauftragten

Befugnisse – was darf ein SiBe, was nicht?


Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie keine Weisungsbefugnis und keine Aufsichtsfunktion. Sie dürfen Kollegen nicht anweisen, Maschinen sperren oder Arbeitsabläufe stoppen.


Was Sie jedoch dürfen, ist entscheidend: Sie können Hinweise geben, Empfehlungen aussprechen, auf Missstände aufmerksam machen und Gespräche über sichere Arbeitsweisen anstoßen.


Ihre Rolle lebt vom Einfluss, nicht von der Macht. Sie begleiten, motivieren und fördern – Sie sind das sicherheitsbewusste Vorbild im Arbeitsbereich.