
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle Gefährdungen systematisch ermitteln, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu gehören Faktoren wie Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Gefahrstoffe, Arbeitsorganisation und persönliche Voraussetzungen der Beschäftigten.
Als Sicherheitsbeauftragter kennen Sie die relevanten Gefährdungen in Ihrem Bereich und unterstützen durch Hinweise auf Risiken, fehlende Schutzmaßnahmen oder neue Gefährdungen.