
Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Anlässe dafür sind z. B. neue Arbeitsmittel, geänderte Arbeitsverfahren, Unfälle, Beinaheereignisse oder neue gesetzliche Vorgaben. Auch organisatorische Veränderungen – wie neue Arbeitszeiten oder Arbeitsplatzwechsel – machen eine erneute Bewertung notwendig.
Als Sicherheitsbeauftragter erkennen Sie solche Veränderungen oft als Erster und geben wichtige Hinweise darauf, wann eine Aktualisierung erforderlich ist.