
Unterweisungen dienen dazu, Beschäftigte über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicheres Verhalten zu informieren. Sie müssen verständlich, praxisnah und auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterweisungen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durchzuführen.
Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie, indem Sie Hinweise zur Gestaltung geben und Ihre praktischen Beobachtungen einbringen. So tragen Sie dazu bei, dass Unterweisungen relevant und wirksam sind.