
Unterweisungen können arbeitsplatzbezogen sein, wenn es um konkrete Tätigkeiten oder Maschinen geht. Personenbezogene Unterweisungen sind nötig bei neuen Mitarbeitern, nach langen Abwesenheiten oder bei individuellen Einschränkungen. Anlassbezogene Unterweisungen erfolgen bei besonderen Gefährdungen, nach Unfällen oder vor neuen Arbeitsverfahren.
Als Sicherheitsbeauftragter erkennen Sie, wann Unterweisungen notwendig sind, und können dies Ihrem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitteilen.