
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Absturzrisiken minimiert werden. Er muss geeignete Schutzausrüstung auswählen, bereitstellen und regelmäßig prüfen lassen.
Zudem hat er Sie vor Aufnahme einer Tätigkeit sowie mindestens einmal jährlich praktisch zu unterweisen. Er trägt die Verantwortung, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Maßnahmen zu dokumentieren. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.