
Sie sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden und Anweisungen Ihres Arbeitgebers zur Arbeitssicherheit zu befolgen. Dazu gehört auch, Gefahren zu vermeiden, andere nicht zu gefährden und festgestellte Mängel sofort zu melden.
Gegen Maßnahmen, die Ihrer Sicherheit dienen, dürfen Sie nicht verstoßen. Sie tragen somit aktiv dazu bei, einen sicheren Arbeitsplatz für sich und Ihre Kollegen zu gewährleisten.