
Für Tätigkeiten mit Absturzgefahr müssen Sie arbeitsmedizinisch geeignet sein. Früher wurde die Vorsorgeuntersuchung „G41 – Arbeiten mit Absturzgefahr“ verpflichtend durchgeführt.
Heute wird sie durch die ArbMedVV geregelt. Ihr Arbeitgeber muss beurteilen, ob Vorsorge notwendig ist. Die Untersuchung stellt sicher, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Arbeiten in der Höhe sicher auszuführen und keine gesundheitlichen Risiken bestehen.