
Sie müssen eine Absturzsicherung verwenden, wenn Sie an oder über Wasser, an Stoffen, in denen Sie versinken können, oder an Öffnungen arbeiten, bei denen die Gefahr des Hineinfallens besteht.
Ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter besteht Sicherungspflicht an Treppen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen und vergleichbaren Arbeitsbereichen.
Ab zwei Metern Höhe gilt grundsätzlich eine Sicherungspflicht für alle anderen Arbeitsplätze mit Absturzgefahren. Dazu gehören Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Konstruktionen und erhöhten Plattformen.
Arbeiten über Wasser, in Schächten, an Dachkanten, auf Maschinen oder an Gebäudekanten erfordern besondere Aufmerksamkeit. In all diesen Bereichen muss eine passende Absturzsicherung vorhanden sein, die Sie konsequent nutzen müssen.