Erklärung
Rechtliche Grundlagen & Organisation des Arbeitsschutzes
Pflichten der Beschäftigten & Betriebsanweisungen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) & Gefährdungen im Betrieb
Notfälle, Erste Hilfe & Brandschutz – Verhalten im Ernstfall
Besondere betriebliche Gefahren, Störfallbetrieb & Gesundheitsschutz
Abschlussprüfung

Wann darf man selbst eingreifen? (nur bei Befähigung)


Kleinere Gefahren dürfen Sie nur beseitigen, wenn Sie dafür fachlich befähigt sind und keine zusätzliche Gefahr entsteht.

Dazu zählt beispielsweise das Wegschaffen eines Hindernisses oder das Schließen einer offenen Schublade. Technische Reparaturen, elektrische Arbeiten oder Eingriffe an Maschinen gehören ausschließlich in die Hände qualifizierter Fachkräfte. So vermeiden Sie Fehlhandlungen und zusätzliche Risiken.