
Sie dürfen Ihre Tätigkeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten ausüben, wenn dadurch Ihre Leistungs- oder Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird. Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Arbeitgeber, Sie in diesem Zustand nicht arbeiten zu lassen.
Wenn Sie Medikamente einnehmen, die Ihre Fahrtüchtigkeit oder Konzentration beeinflussen könnten, müssen Sie dies vor Arbeitsbeginn melden. Diese Regel schützt Sie selbst und alle Personen im Arbeitsumfeld.