
Ein zentraler Bestandteil der Präventionsgrundsätze ist die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung. Diese Unterweisung muss erfolgen, bevor Beschäftigte ihre Tätigkeit aufnehmen, und anschließend mindestens einmal im Jahr wiederholt werden. Ohne diese Unterweisung dürfen Mitarbeiter nicht arbeiten. In den Unterweisungen geht es darum, über alle relevanten Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären und die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln wie Flurförderzeugen zu erläutern. Der Unternehmer muss erklären, welche Risiken bestehen, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden und wie das Arbeitsmittel korrekt bedient wird. Die Inhalte müssen dokumentiert werden, weshalb jede Unterweisung von den Teilnehmern unterschrieben wird.
Eine Unterweisung muss darüber hinaus immer aktuelle und für den Betrieb relevante Inhalte enthalten. Dazu gehören Hinweise auf bestehende Probleme, konkrete Gefahren, Beinaheunfälle oder tatsächliche Vorfälle, aus denen alle Mitarbeiter lernen sollen. Ziel ist es, Risiken zu erkennen, bevor sie zu einem Unfall führen.
Der Inhalt der Unterweisung muss verständlich vermittelt werden. Das bedeutet, der Unterweisende muss sicherstellen, dass alle Teilnehmer ihn verstehen können. Bei Beschäftigten, die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, kann eine ergänzende Erläuterung in der Muttersprache oder eine längere Einweisungszeit notwendig sein, damit alle Inhalte korrekt aufgenommen werden.