Erklärung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners
Abschlussprüfung

Zeitpunkt und Anlass der Unterweisung


Unterweisungen müssen immer vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass jeder neue Mitarbeiter vor seinem ersten Arbeitstag umfassend über seinen Arbeitsplatz, seine Aufgaben und die arbeitsplatzbezogenen Gefahren informiert werden muss. Ohne diese Erstunterweisung darf keine Tätigkeit ausgeführt werden.

Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Wiederholungsunterweisung durchzuführen, damit vorhandenes Wissen aufgefrischt und neue betriebliche Entwicklungen vermittelt werden können. Neben der jährlichen Pflichtunterweisung gibt es noch die anlassbezogene Unterweisung. Sie findet immer dann statt, wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert wäre.

Ziel ist es, das Ereignis gemeinsam zu analysieren, falsches Verhalten aufzudecken und daraus präventive Maßnahmen abzuleiten. Durch diese Form der Unterweisung lernen alle Mitarbeiter, wie ähnliche Unfälle zukünftig verhindert werden können.