Erklärung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners
Abschlussprüfung

Zivilrechtliche Folgen und die Regressmöglichkeiten der Berufsgenossenschaft


Im Zivilrecht geht es um Schadensersatzansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer eine andere Person schuldhaft schädigt, ist grundsätzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Arbeitsunfällen übernimmt normalerweise die Berufsgenossenschaft die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation. Sie tritt für alle unfallbedingten Körperschäden ein, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verursachers vorliegt. Bei vorsätzlichem Verhalten bezahlt die Berufsgenossenschaft zwar zunächst die Behandlung des Geschädigten, macht die entstandenen Kosten später jedoch vollständig beim Verursacher geltend. Gleiches gilt bei grober Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht lässt.

Ein typisches Beispiel wäre, wenn bei der täglichen Funktionsprüfung ein deutlicher Mangel am Flurförderzeug sichtbar ist, der Mitarbeiter den Mangel erkennt, aber bewusst ignoriert und trotzdem weiterfährt. Kommt es dadurch zu einem Unfall, wird die Berufsgenossenschaft die Kosten der Behandlung zunächst übernehmen, anschließend jedoch im Rahmen des Regresses vollständig beim Verursacher einfordern. Die Verantwortung liegt daher immer auch darin, sicherzustellen, dass alle Prüfungen sorgfältig durchgeführt werden und keine Mängel übersehen oder ignoriert werden.