
Neben strafrechtlichen Tatbeständen können auch Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz, dessen Ziel es ist, die Einhaltung wichtiger gemeinschaftlicher Regeln sicherzustellen.
Verstöße gegen bußgeldbewehrte Unfallverhütungsvorschriften oder gegen sicherheitsrelevante Anweisungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Die Bußgelder müssen von der verantwortlichen Person selbst gezahlt werden. Auch dieser Bereich zeigt, dass nachlässiges Verhalten im Umgang mit Arbeitsmitteln unmittelbare finanzielle Folgen haben kann.