
Das Ordnungswidrigkeitenrecht dient dazu, die Einhaltung gemeinschaftlicher Regeln – etwa im Arbeitsschutz oder im Straßenverkehr – zu sichern und Verstöße wirksam zu sanktionieren. Eine Ordnungswidrigkeit liegt immer dann vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig gegen einen bußgeldbewehrten Tatbestand verstößt. Dazu gehören insbesondere Regelverletzungen im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften, wie beispielsweise die unterlassene jährliche Unterweisung.
Ein solcher Verstoß kann sowohl für Sie persönlich als auch für den Unternehmer ein Bußgeld nach sich ziehen.
Damit wird deutlich: Auch scheinbar kleine Versäumnisse können rechtliche Folgen haben und müssen ernst genommen werden.