Erklärung
Unfallgeschehen
Sicherheitstechnische Hinweise
Standsicherheit
Abschlussprüfung

Rechtsfolgen - Arbeitsrechtlich


Arbeitsrechtliche Maßnahmen dienen dazu, Fehlverhalten zu korrigieren und die Sicherheit im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. Die erste Stufe bildet die Ermahnung. Sie ist eine formlose mündliche Rüge, bei der der Vorgesetzte den Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten hinweist und ihn auffordert, dieses künftig zu unterlassen. Ermahnungen können mehrfach ausgesprochen werden und dienen in erster Linie der Verhaltenslenkung.

Bleibt das Fehlverhalten trotz wiederholter Hinweise bestehen, folgt die Abmahnung. Sie stellt eine formale und schriftliche Warnung dar und macht deutlich, dass ein erneuter Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen kann. In vielen Betrieben wird nach einer ersten Abmahnung bei einem weiteren, gleichartigen Verstoß eine zweite Abmahnung ausgesprochen.

Kommt es trotz dieser beiden Schritte erneut zu einem erheblichen oder gleichartigen Fehlverhalten, kann im nächsten Schritt eine Kündigung erfolgen. Diese muss rechtssicher formuliert und begründet sein; im Zweifelsfall sollte immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Für Sie als Bediener bedeutet dies: Wer sicherheitsrelevante Vorgaben missachtet oder wiederholt gegen betriebliche Regeln verstößt, muss mit abgestuften arbeitsrechtlichen Folgen rechnen.