
Ein Mitarbeiter sollte in einer Produktionshalle eine defekte Hallenlampe austauschen. Dafür nutzte er eine Gelenkteleskopbühne, die bereits von seinem Kollegen im Vorfeld bereitgestellt worden war. Der Bediener führte jedoch keine Funktions- und Sichtprüfung durch und verließ sich darauf, dass alles in Ordnung sei. Beim Verfahren der Bühne in vollständig ausgefahrener Höhe übersah er eine kleine Bodenabsenkung – eine kaum sichtbare Vertiefung im Hallenboden.
Als das linke Vorderrad der Bühne in die Mulde fuhr, kam es zu einem starken Schwenken des Arbeitskorbes. Durch den abrupten Ruck entstand ein deutlicher Katapulteffekt. Der Mitarbeiter, der keinen Auffanggurt trug, verlor das Gleichgewicht, prallte gegen das Geländer und wurde teilweise aus dem Korb geschleudert. Er verletzte sich schwer an Rücken und Schulter.
Unfallursache:
Die wesentliche Ursache war menschliches Fehlverhalten: Der Bediener verzichtete auf die vorgeschriebene Funktionsprüfung, achtete nicht ausreichend auf den Untergrund und trug keine persönliche Schutzausrüstung. Die Bodenabsenkung wirkte lediglich als auslösendes Moment, während die tatsächliche Ursache klar im Fehlverhalten lag.