Erklärung
Unfallgeschehen
Sicherheitstechnische Hinweise
Standsicherheit
Abschlussprüfung

Gefährdung durch Suchtmittel


Für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Alkohol, Drogen und andere berauschende Substanzen sind vollständig verboten. Doch auch ohne klassische Suchtmittel kann die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt sein. Bereits eine einfache Erkältung, Schmerzen, Müdigkeit oder frei verkäufliche Medikamente können das Sichtfeld einschränken, die Reaktionszeit verlängern oder zu einer gefährlichen Selbstüberschätzung führen. Viele Bediener unterschätzen, wie stark Erkältungsmittel und Schmerztabletten die Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Belastbarkeit beeinflussen können. Hinzu kommt, dass eine laute oder hektische Arbeitsumgebung schneller zur Reizüberflutung führt, wenn man ohnehin körperlich geschwächt ist.

Wer krank, übermüdet oder unter dem Einfluss von Medikamenten steht, die das Führen von Maschinen einschränken, darf eine Arbeitsbühne nicht bedienen. Unsicheres oder verspätetes Reagieren führt schnell zu kritischen Situationen, besonders beim Fahren, Heben oder Absenken. Wenn Sie selbst merken, dass Sie nicht voll leistungsfähig sind, oder wenn Kollegen oder Vorgesetzte Anzeichen bemerken, müssen Sie dies melden und die Tätigkeit sofort einstellen. Die sichere Bedienung steht immer über dem Arbeitsauftrag.