Erklärung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners
Videoreihe
Abschlussprüfung

Qualifikation der Bediener


Das Steuern eines Krans erfordert besondere persönliche, geistige und körperliche Voraussetzungen, um die Sicherheit im Betrieb jederzeit zu gewährleisten. Eine ausgeprägte geistige Eignung ist dabei unerlässlich. Kranführerinnen und Kranführer müssen über eine gute Auffassungsgabe verfügen und in der Lage sein, aufgenommene Signale richtig zu deuten und in sinnvolle Handlungen umzusetzen. Ebenso wichtig ist die körperliche Eignung: Dazu gehören eine ausreichende Sehstärke, gutes räumliches Sehvermögen, ein intaktes Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen sowie eine schnelle Reaktionsfähigkeit.

Diese Voraussetzungen werden im Rahmen der G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeitenüberprüft, um sicherzustellen, dass die betreffende Person gesundheitlich und psychisch in der Lage ist, einen Kran sicher zu bedienen. Darüber hinaus ist eine grundlegende Allgemeinbildung erforderlich, insbesondere die Fähigkeit, schriftliche Anweisungen, Sicherheitskennzeichnungen und Betriebsanweisungen lesen und verstehen zu können.

Ebenso entscheidend sind persönliche Verhaltensmerkmale. Von Kranführerinnen und Kranführern wird erwartet, dass sie verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handeln. Nur wer diese Eigenschaften erfüllt und die erforderliche Eignung nachweist, darf einen Kran führen und trägt damit wesentlich zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf im Betrieb bei.