
Die Richtlinie der ehemaligen G25 gilt für Personen, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben – und damit auch für Kranführerinnen und Kranführer. Sie dient dazu, den allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen und sicherzustellen, dass ein ausreichendes Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen vorhanden ist, um Maschinen sicher bedienen zu können.
Diese Untersuchung kann zum Beispiel auch online beim Deutschen Zentrum für Arbeitsmedizin (DZA) durchgeführt werden.