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Schriftliche Beauftragung


Die schriftliche Beauftragung, auch bekannt als Fahrauftrag, ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Organisation des Kranbetriebs. Sie regelt, wer berechtigt ist, einen bestimmten Kran zu bedienen, und dient als verbindliche Anweisung des Unternehmers. Grundsätzlich wird der Fahrauftrag durch den Unternehmer erteilt, dem der Kran gehört und der für dessen Einsatz verantwortlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kran von einer externen Firma oder bei Fremdnutzung eingesetzt wird – die Beauftragung muss in jedem Fall durch den Eigentümer oder dessen bevollmächtigte Person erfolgen.

Der Fahrauftrag ist schriftlich auszustellen, wobei keine spezielle Form vorgeschrieben ist. Entscheidend ist, dass die Inhalte klar und nachvollziehbar sind. Dazu gehören insbesondere: wer den Kran bedienen darf, wo der Einsatz erfolgen soll und welches Gerät – einschließlich Hersteller- und Typenbezeichnung – verwendet wird. Diese Angaben stellen sicher, dass nur entsprechend qualifizierte und beauftragte Personen den Kran innerhalb der festgelegten Einsatzbereiche führen.

Als ergänzende, mobile Form der schriftlichen Beauftragung kann ein Fahrausweis ausgehändigt werden. Dieser dient als praktischer Nachweis, dass eine Beauftragung vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Fahrausweis kein Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranbediener ist. Für den Nachweis einer gültigen Ausbildung wird immer ein Zertifikat ausgestellt, das die erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Schulung bestätigt.

Somit gilt: Nur wer über eine gültige Ausbildung verfügt und zusätzlich schriftlich beauftragt wurde, darf einen Kran sicher und rechtskonform bedienen.