
Die Ausbildungsstufe 3 umfasst die betriebliche Ausbildung und dient dazu, den Kranbediener auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens vorzubereiten. Diese Stufe gliedert sich in zwei Bereiche:
Zum einen in den gerätebezogenen Teil, in dem der Bediener von einer erfahrenen Kranführerin oder einem erfahrenen Kranführer auf die im Betrieb vorhandenen Krane seiner bereits erlernten Bauart eingewiesen wird. Dabei lernt er die technischen Besonderheiten, die Sicherheitsvorrichtungen und die betrieblichen Abläufe im Umgang mit den Geräten kennen.
Zum anderen in den verhaltensbezogenen Teil, in dem der neue Kranbediener mit den betriebsspezifischen Verhaltensregeln und Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht wird. Hier spielt insbesondere die Betriebsanweisungeine wichtige Rolle, da sie als Grundlage für das sichere Verhalten im Arbeitsalltag dient.
Beide Teile der betrieblichen Ausbildung dürfen vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Unterweisung ordnungsgemäß dokumentiert wird – nur so kann sie im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls als Nachweis über die erfolgte Schulung und Unterweisung dienen.