
Wenn sich die Kranbauart ändert, die Sie künftig bedienen möchten, ist eine Zusatzausbildung zwingend erforderlich. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise Ihre Ausbildung auf einem Brückenkran absolviert haben und nun einen LKW-Ladekran steuern möchten, müssen Sie zuvor eine zusätzliche Schulung speziell für diese Kranbauart durchlaufen.
Gleiches gilt, wenn Sie ein neues oder anderes Anbaugerät verwenden, das besondere Anforderungen an die Bedienung stellt – etwa einen C-Haken zum Coiltransport oder andere spezielle Lastaufnahmemittel. Auch in diesem Fall ist eine Zusatzausbildung notwendig, um die sichere Handhabung und die besonderen Gefahren des Anbaugeräts zu kennen.
Diese Schulung wird von einem Ausbilder für Krane durchgeführt und umfasst theoretische und praktische Inhalte, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie den neuen Krantyp oder das Anbaugerät eigenständig bedienen.