
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben im Arbeitsschutz. Die Vorsorge dient dazu, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und frühzeitig Belastungen oder Gesundheitsrisiken zu erkennen. Sie ist aufklärend und beratend, nicht bewertend. Bei Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorge informiert der Betriebsarzt darüber, wie sich Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit auswirken können und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Eignungsuntersuchungen hingegen prüfen, ob eine Person medizinisch in der Lage ist, eine bestimmte Tätigkeit sicher auszuführen. Dabei geht es nicht um eine allgemeine Gesundheitsberatung, sondern um die Arbeitsfähigkeit für konkrete Aufgaben – zum Beispiel beim Führen von Fahrzeugen, Arbeiten in der Höhe oder beim Bedienen spezieller Maschinen. Die Eignung ist häufig Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme und kann aus Sicherheitsgründen verpflichtend sein.
Beide Untersuchungsarten stärken die Sicherheit am Arbeitsplatz, haben jedoch unterschiedliche Ziele: Die Vorsorge schützt die Gesundheit, während die Eignung die sichere Ausführung einer Tätigkeit sicherstellen soll. Als Arbeitgeber müssen Sie die Unterschiede kennen, um die richtigen Untersuchungen einzuleiten und rechtliche Vorgaben einzuhalten.