Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Eignungsuntersuchungen für besondere Tätigkeiten


Eignungsuntersuchungen sind notwendig, wenn bestimmte Tätigkeiten besondere körperliche oder geistige Anforderungen stellen. Sie stellen sicher, dass Beschäftigte diese Aufgaben ohne Risiko für sich selbst oder andere ausführen können. Dazu gehören Tätigkeiten wie das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen, Arbeiten in großer Höhe, das Tragen von Atemschutz oder der Umgang mit Gefahrstoffen.

Bei diesen Untersuchungen prüft der Betriebsarzt, ob die körperliche Leistungsfähigkeit, das Seh- und Hörvermögen, die Koordination und die allgemeine Belastbarkeit den Anforderungen der Tätigkeit entsprechen. Auch gesundheitliche Risiken, die durch bestimmte Arbeitsumgebungen verstärkt werden könnten, werden berücksichtigt. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern und gesundheitliche Schäden auszuschließen.

Eignungsuntersuchungen sind keine allgemeine Gesundheitsprüfung, sondern beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Tätigkeit. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass nur geeignete Mitarbeitende eingesetzt werden und dass die Untersuchungen regelmäßig wiederholt werden. So gewährleisten Sie einen sicheren und professionellen Arbeitsablauf in Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.