
Die sogenannten G-Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Eignungs- oder Vorsorgeuntersuchungen, die für bestimmte Tätigkeiten erforderlich sind. Sie dienen dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Beschäftigte ihre Aufgaben ohne Gefahr für sich oder andere ausführen können. Drei Untersuchungen sind besonders relevant: G20, G25 und G37.
Die G20-Untersuchung betrifft Tätigkeiten mit Lärmbelastung. Sie soll verhindern, dass dauerhaftes Arbeiten in lauten Umgebungen zu Gehörschäden führt. Der Betriebsarzt prüft vor allem das Hörvermögen und gibt Empfehlungen zum Umgang mit Lärm und Gehörschutz.
Die G25-Untersuchung bezieht sich auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, zum Beispiel bei Flurförderzeugen, Kränen oder Baumaschinen. Ziel ist es festzustellen, ob Beschäftigte körperlich und geistig in der Lage sind, solche Maschinen sicher zu bedienen.
Die G37-Untersuchung betrifft Bildschirmarbeitsplätze. Sie dient vor allem der Prävention von Sehproblemen, Fehlhaltungen und muskulären Beschwerden. Dabei werden ergonomische und gesundheitliche Aspekte des Arbeitsplatzes betrachtet.
Diese Untersuchungen tragen entscheidend dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag langfristig zu schützen.