
Die Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls muss schnell und strukturiert erfolgen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können. Sobald ein Unfall passiert, müssen Beschäftigte diesen unverzüglich ihrer Führungskraft oder der zuständigen Stelle im Betrieb melden. Auch leichte Verletzungen dürfen nicht ignoriert werden, da sie sich später verschlimmern können oder für spätere Ansprüche relevant sind.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Unfälle zu erfassen und zu prüfen, ob eine Unfallanzeige erforderlich ist. Ein meldepflichtiger Unfall liegt vor, wenn der Mitarbeitende mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder wenn ein schwerer Unfall passiert. In diesen Fällen müssen Sie die Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen an die Berufsgenossenschaft senden. Bei schweren oder tödlichen Unfällen ist zudem sofort die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Ein klar geregelter Ablauf stellt sicher, dass der Unfallversicherungsträger schnell reagieren kann und betroffene Beschäftigte die notwendigen medizinischen und organisatorischen Unterstützungsleistungen erhalten. Gleichzeitig dient die Unfallmeldung der Prävention, da Unfallursachen dokumentiert und ausgewertet werden.