Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Höchstüberlassungsdauer und gesetzliche Vorgaben


Nach den gesetzlichen Vorgaben beträgt die Höchstüberlassungsdauer in der Regel 18 Monate. Wird dieser Zeitraum überschritten, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher – sofern keine tarifvertraglichen Abweichungen gelten. Sie sind daher verpflichtet, Einsätze sorgfältig zu planen und gesetzeskonform zu dokumentieren.

Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Unterbrechungen von weniger als drei Monaten nicht ausreichen, um die Frist zurückzusetzen. Das bedeutet, dass auch kürzere Pausen zwischen zwei Einsätzen im selben Betrieb zur Gesamtzeit hinzugerechnet werden. Als Verleiher müssen Sie daher alle Einsatzzeiten präzise überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Versetzung in einen anderen Betrieb organisieren.

Die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Verstöße können zu Bußgeldern, Abmahnungen und dem Verlust der Überlassungserlaubnis führen. Eine klare Planung und transparente Kommunikation mit dem Einsatzbetrieb helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen.