
Equal Pay und Equal Treatment gehören zu den wichtigsten Schutzmechanismen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie stellen sicher, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte im Einsatzbetrieb. Equal Pay bedeutet, dass Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt erhalten müssen wie Stammmitarbeiter mit gleicher Tätigkeit – spätestens nach neun Monaten Einsatzdauer, sofern kein Tarifvertrag eine abweichende Regelung vorsieht.
Equal Treatment umfasst darüber hinaus alle wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Arbeitszeitmodelle, Pausenregelungen, Zuschläge, Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Anspruch auf bestimmte betriebliche Leistungen. Der Einsatzbetrieb darf Leiharbeitnehmer hier nicht benachteiligen und muss ihnen den gleichen Zugang zu Informationen und Sozialräumen ermöglichen wie allen anderen Beschäftigten.
Als Verleiher sind Sie verpflichtet, diese Vorgaben zu überwachen und korrekt umzusetzen. Sie müssen Lohnstrukturen prüfen, Tarifverträge beachten und den Entleiher über die Rechte der Leiharbeitnehmer informieren. Equal Pay und Equal Treatment sorgen für Fairness, stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und verhindern rechtliche Konsequenzen wie Nachzahlungen oder Bußgelder.