Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen


Jede Erste-Hilfe-Leistung muss sorgfältig dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient sowohl dem gesetzlichen Nachweis als auch dem Schutz der Beschäftigten und des Arbeitgebers. Sie muss Angaben zu Datum, Uhrzeit, Unfallort, Art der Verletzung, durchgeführten Maßnahmen und beteiligten Personen enthalten. Dazu wird in der Regel ein Verbandbuch oder eine digitale Erfassungsmöglichkeit genutzt.

Die Dokumentation ist besonders wichtig, wenn sich leichte Verletzungen später verschlimmern oder Folgeschäden auftreten. Durch eine vollständige Aufzeichnung kann nachvollzogen werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie sich der Vorfall entwickelt hat. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre, in einigen Fällen auch länger, wenn besondere Risiken vorliegen.

Nur autorisierte Personen dürfen Einsicht in die Dokumentation nehmen, da es sich um sensible personenbezogene Daten handelt. Eine korrekte und vollständige Dokumentation trägt wesentlich dazu bei, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und im Ernstfall Klarheit über den Ablauf und die Maßnahmen zu geben.