
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für den gesamten Arbeitsschutz. Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV müssen Sie alle Arbeitsplätze systematisch auf mögliche Gefährdungen prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Diese Pflicht gilt auch in der Zeitarbeit und umfasst sowohl den Verleiher als auch den Entleiher.
Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass jede Tätigkeit bewertet wird – unabhängig davon, ob sie neu begonnen, verändert oder bereits länger ausgeführt wird. Die gesetzliche Grundlage verpflichtet Sie außerdem dazu, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere wenn sich Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe oder Einsatzorte ändern. Sie tragen damit entscheidend zur Sicherheit Ihrer Beschäftigten bei.
Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern erfüllt auch die rechtlichen Anforderungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Haftungsrisiken oder der Verlust der Überlassungserlaubnis. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen.