Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Besonderheiten der Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit


In der Zeitarbeit hat die Gefährdungsbeurteilung besondere Anforderungen, da zwei Arbeitgeber beteiligt sind: der Verleiher und der Entleiher. Als Verleiher müssen Sie prüfen, ob der Einsatzbetrieb sichere Arbeitsbedingungen bietet und ob die geplante Tätigkeit zu den Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen Ihres Mitarbeitenden passt. Gleichzeitig ist der Entleiher verpflichtet, alle Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass Ihre Mitarbeitenden häufig den Einsatzort wechseln. Dadurch entstehen immer wieder neue Arbeitsumgebungen, Tätigkeiten und Risiken. Jede Veränderung erfordert eine erneute Bewertung, damit ein sicherer Einsatz gewährleistet bleibt. Sie müssen daher eng mit dem Kundenbetrieb zusammenarbeiten, um alle relevanten Informationen über Maschinen, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe oder organisatorische Abläufe rechtzeitig zu erhalten.

Durch diese gemeinsame Verantwortung ist eine klare Kommunikation unerlässlich. Nur wenn beide Parteien ihre Aufgaben konsequent erfüllen und Sicherheitsinformationen vollständig austauschen, können Sie Ihre Mitarbeitenden wirksam schützen. Die Besonderheiten der Zeitarbeit machen eine sorgfältige, flexible und regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilung unerlässlich.