Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Unterweisung zur richtigen Nutzung der PSA


Die richtige Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist nur dann gewährleistet, wenn Beschäftigte umfassend unterwiesen werden. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie die PSA anzulegen, einzustellen, zu verwenden und zu pflegen ist. Eine Unterweisung muss vor der ersten Nutzung sowie regelmäßig wiederholt werden, um Wissen aufzufrischen und Fehlanwendungen zu vermeiden.

In der Unterweisung werden typische Gefährdungen erläutert und erklärt, warum die jeweilige PSA notwendig ist. Außerdem werden praktische Übungen durchgeführt, in denen Beschäftigte die Ausrüstung selbst ausprobieren können. Dies ist besonders wichtig bei komplexer PSA wie Atemschutzgeräten oder Auffanggurten, deren korrekte Anwendung lebenswichtig sein kann.

Zusätzlich müssen Sie darauf achten, dass Beschäftigte Rückfragen stellen können und dass die Unterweisung dokumentiert wird. Nur so ist nachweisbar, dass alle relevanten Sicherheitsvorgaben erfüllt wurden. Eine gut durchgeführte Unterweisung erhöht die Akzeptanz der PSA und trägt maßgeblich zu einem sicheren Arbeitsverhalten bei.