
Eine PSA-spezifische Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, um festzustellen, welche Persönliche Schutzausrüstung für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist. Sie basiert auf der Analyse aller Gefährdungen, die sich nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichend reduzieren lassen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird geprüft, welche Art von PSA eingesetzt werden muss – beispielsweise Schutzhelme, Handschuhe, Atemschutz oder Gehörschutz.
In der Gefährdungsbeurteilung werden die Schutzanforderungen genau definiert. Dazu gehört, welche Risiken bestehen, wie hoch das Gefährdungspotenzial ist und welche PSA den bestmöglichen Schutz bietet. Gleichzeitig wird festgelegt, in welchen Situationen die PSA getragen werden muss und welche zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzwirkung notwendig sind.
Die Ergebnisse dieser Beurteilung müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Arbeitsmittel eingeführt werden. Durch eine sorgfältige PSA-spezifische Gefährdungsbeurteilung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden optimal geschützt sind und die eingesetzte PSA wirksam und passend ist.