Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Unterweisung bei Tätigkeitsänderung oder neuen Arbeitsmitteln


Wenn sich Tätigkeiten ändern oder neue Arbeitsmittel eingeführt werden, muss eine zusätzliche Unterweisung durchgeführt werden. Veränderungen im Arbeitsablauf, neue Maschinen, neue Gefahrstoffe oder neue technische Systeme bringen oft neue Risiken mit sich. Daher dürfen Beschäftigte erst dann weiterarbeiten, wenn sie über alle neuen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert wurden.

Diese Unterweisung muss praxisnah sein und konkrete Anweisungen enthalten: Wie wird das neue Arbeitsmittel sicher bedient? Welche Schutzvorrichtungen müssen genutzt werden? Welche typischen Fehler können auftreten? Welche PSA ist notwendig? Besonders beim Umgang mit Maschinen sind praktische Übungen unverzichtbar, damit Mitarbeitende die sichere Nutzung direkt anwenden können.

Auch organisatorische Änderungen – etwa neue Arbeitswege, neue Teams oder geänderte Verantwortlichkeiten – erfordern eine Unterweisung. Nur wenn alle Beteiligten wissen, was sich geändert hat, können sie sicher handeln. Durch diese gezielte Unterweisung stellen Sie sicher, dass Sicherheit und Gesundheit auch bei betrieblichen Veränderungen jederzeit gewährleistet bleiben.