Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Pflichten der Führungskräfte bei Unterweisungen


Führungskräfte tragen eine zentrale Verantwortung im Unterweisungsprozess. Sie müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig und vollständig unterwiesen werden und dass die Inhalte den tatsächlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz entsprechen. Dazu gehört auch, dass Führungskräfte selbst über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügen, um Unterweisungen fachgerecht durchführen oder begleiten zu können.

Zu den Pflichten gehört außerdem, zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden die Unterweisungsinhalte verstanden haben und diese im Arbeitsalltag anwenden. Führungskräfte müssen sich aktiv davon überzeugen, dass Sicherheitsregeln eingehalten, PSA getragen und Arbeitsmittel korrekt genutzt werden. Werden Verstöße festgestellt, müssen sie sofort reagieren, korrigierend eingreifen und gegebenenfalls erneute Unterweisungen veranlassen.

Führungskräfte fungieren als Vorbilder: Ihr eigenes sicherheitsbewusstes Verhalten beeinflusst maßgeblich die Sicherheitskultur im Team. Wenn sie Unterweisungen ernst nehmen, aktiv kommunizieren und die Bedeutung von Arbeitsschutz betonen, erhöhen sie die Akzeptanz und Wirksamkeit aller Sicherheitsmaßnahmen.