
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen. Dazu gehört, dass Sie Arbeitsplätze so einrichten, dass mögliche Gefährdungen vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden. Sie müssen dafür sorgen, dass geeignete Arbeitsmittel bereitstehen, Schutzmaßnahmen getroffen sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Außerdem sind Sie verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen festzulegen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse müssen Sie Ihre Mitarbeitenden unterweisen und ihnen erklären, wie sie sicher arbeiten können. Sie stellen sicher, dass notwendige persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und korrekt genutzt wird.
Zusätzlich gehört es zu Ihren Pflichten, Arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und die Beschäftigten bei Bedarf freizustellen. Sie überwachen, dass Sicherheitsregeln eingehalten werden, und reagieren sofort, wenn Mängel oder Gefahren auftreten. Durch diese Maßnahmen tragen Sie entscheidend dazu bei, Unfälle zu verhindern und einen sicheren, gesundheitsgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen.