Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Verantwortung der Führungskräfte


Als Führungskraft tragen Sie eine zentrale Verantwortung im Arbeitsschutz. Sie sind dafür zuständig, die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen im Alltag umzusetzen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeitenden sicher arbeiten können. Ihre Aufgabe besteht darin, Arbeitsabläufe zu organisieren, Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Sie müssen darauf achten, dass Ihre Mitarbeitenden die notwendigen Unterweisungen erhalten, qualifiziert sind und über alle sicherheitsrelevanten Informationen verfügen. Außerdem prüfen Sie regelmäßig, ob Maschinen, Arbeitsmittel und Arbeitsbereiche ordnungsgemäß funktionieren und den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Werden Mängel oder Gefahren festgestellt, sind Sie verpflichtet, sofort zu handeln und Abhilfe zu schaffen.

Darüber hinaus übernehmen Sie eine Vorbildfunktion: Ihr eigenes sicherheitsbewusstes Verhalten prägt die Haltung Ihres Teams. Wenn Sie Regeln konsequent einhalten und klar kommunizieren, stärken Sie das Sicherheitsbewusstsein aller Beschäftigten. Durch Ihr verantwortungsvolles Handeln tragen Sie maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.