
Nachdem Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt wurden, müssen Sie regelmäßig prüfen, ob diese tatsächlich wirksam sind. Diese Kontrolle erfolgt zum Beispiel durch Arbeitsplatzbegehungen, Gespräche mit Beschäftigten oder Messungen von Belastungen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.
Die Ergebnisse und Anpassungen werden dokumentiert, damit der Prozess nachvollziehbar bleibt und bei Bedarf nachgewiesen werden kann. Eine sorgfältige Wirksamkeitskontrolle stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell bleibt und der Arbeitsschutz dauerhaft wirksam ist.