
Die UVV-Prüfung darf ausschließlich von einer sogenannten befähigten Person – also einem Sachkundigen – vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um ausgebildete Servicetechniker, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden. Alternativ kann die Prüfung auch durch herstellerbeauftragte Servicetechniker erfolgen.
Diese Fachkräfte prüfen den Teleskopstapler umfassend auf sicherheitsrelevante Bauteile, Funktionen und technische Mängel, um sicherzustellen, dass das Gerät weiterhin sicher verwendet werden kann.