
Nach bestandener Prüfung wird eine UVV-Plakette gut sichtbar am Teleskopstapler angebracht. Sie zeigt an, wann die nächste Prüfung fällig ist. Wichtig ist jedoch, dass die Plakette nur gemeinsam mit dem zugehörigen Prüfprotokoll gültig ist.
Dieses Protokoll dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung und wird dauerhaft im Prüfbuch der Maschine abgelegt. Nur wenn Plakette und Protokoll vorhanden sind, gilt die UVV-Prüfung als vollständig nachgewiesen und rechtskonform.