Erklärung
Unfallgeschehen
Rechtsgrundlagen
Prüfung vor dem Einsatz
Standsicherheit für sicheres Arbeiten
Anschlagarten
Abschlussprüfung

Spezifische Vorschriften für Teleskopstapler mit Winde (Stufe 2A)


Wenn Sie einen Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen oder Winde einsetzen, gelten zusätzliche Regelwerke. Die DGUV Vorschrift 52 regelt den sicheren Umgang mit Kranen und ist relevant, sobald Ihr Teleskopstapler im Kranbetrieb genutzt wird. Ergänzend dazu beschreibt die DGUV Regel 100-500, insbesondere Kapitel 2.8, den sicheren Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen wie Haken, Winden oder Anschlagmitteln. Auch die DIN EN 1459-2 ist wesentlich, da sie die technischen Anforderungen für drehbare Teleskopstapler definiert.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass Sie Lasten kontrolliert, stabil und stets innerhalb der zulässigen Grenzwerte bewegen.