
Werden Teleskopstapler als Hubarbeitsbühnen eingesetzt, gelten nochmals andere sicherheitsrelevante Vorgaben. Der DGUV Grundsatz 308-008 beschreibt die Ausbildungsvoraussetzungen für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen und legt fest, welche Kenntnisse Sie vorweisen müssen. Die DGUV Information 208-019 ergänzt diese Anforderungen durch praktische Hinweise für den sicheren Einsatz fahrbarer Arbeitsbühnen im Alltag. Technisch maßgeblich ist zusätzlich die DIN EN 1459-3, die Bau und Ausrüstung von Teleskopstaplern regelt, die als Hubarbeitsbühnen genutzt werden.
Auch internationale Standards wie IPAF spielen hier eine Rolle, da sie moderne Ausbildungs- und Sicherheitskonzepte für Bühnenbediener festlegen.