Erklärung
Unfallgeschehen
Rechtsgrundlagen
Prüfung vor dem Einsatz
Standsicherheit für sicheres Arbeiten
Anschlagarten
Abschlussprüfung

Zusätzliche Vorschriften für Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne (Stufe 2B)


Werden Teleskopstapler als Hubarbeitsbühnen eingesetzt, gelten nochmals andere sicherheitsrelevante Vorgaben. Der DGUV Grundsatz 308-008 beschreibt die Ausbildungsvoraussetzungen für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen und legt fest, welche Kenntnisse Sie vorweisen müssen. Die DGUV Information 208-019 ergänzt diese Anforderungen durch praktische Hinweise für den sicheren Einsatz fahrbarer Arbeitsbühnen im Alltag. Technisch maßgeblich ist zusätzlich die DIN EN 1459-3, die Bau und Ausrüstung von Teleskopstaplern regelt, die als Hubarbeitsbühnen genutzt werden.

Auch internationale Standards wie IPAF spielen hier eine Rolle, da sie moderne Ausbildungs- und Sicherheitskonzepte für Bühnenbediener festlegen.